28.02.07: Erhöhung des Pflegegeldes

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege wird vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. jährlich überarbeitet und entsprechend der Steigerung der Lebenshaltungskosten angeglichen.

Für 2007 empfiehlt der Deutsche Verein folgende Erhöhung des monatlichen Pauschalbetrages bei Vollzeitpflege in der Jugendhilfe nach §§ 39, 33 SGB VIII:

  • 437.- € für Kinder bis zum vollendeten 7.Lebensjahr
  • 501.- € für Kinder vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
  • 607.- € für Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr

Gleichzeitig erhöht sich der Betrag für die Kosten der Erziehung, der den Pflegeeltern als Anerkennung für ihre erzieherischen Leistungen gewährt wird, in allen Altersklassen auf 209.- €.

(Quelle: NDV November 2006)

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