Archive for the ‘Aktuelles von PFAD Bayern’ Category

Liebe LeserInnen,

Juni 11, 2008

diese Seiten werden abgelöst durch den neuen Weblog des PFAD Bundesverband e.V.

Aktuelles rund um PFlege- und ADoptivkinder –

Ein Service des PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Er enthält, beginnend im Januar 2008, interessante Meldungen für

  • Pflegefamilien
  • Adoptivfamilien
  • Bewerber um ein Pflege- oder Adoptivkind
  • Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe
  • Verantwortliche aus Justiz, Medizin, Bildung, Sozialforschung und -lehre
  • verantwortliche Politiker auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
  • und alle, die mit Pflege- und Adoptivkindern zu tun haben.

Die spezifisch für Bayern wichtigen Beiträge finden Sie künftig unter der Kategorie Bayern.

Auch in diesem Blog gibt es die Möglichkeit sich durch RSS-Feed von neuen Nachrichten automatisch in Kenntnis setzen zu lassen.

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Vielen Dank für Ihr Interesse!

Herzliche Grüße

PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern e.V.

05.03.08: Fortbildung zum Thema Fetales Alkoholsyndrom (FAS)

März 5, 2008

Zum Thema FAS – Fetales Alkoholsyndrom bietet der Ortsverein PFAD FÜR KINDER Nürnberg/Fürth e.V. am 12. April 2008 in Buckenhof bei Erlangen eine ganztägige Informationsveranstaltung mit Kinderbetreuung an.
Als kompetente Referenten konnten gewonnen werden:

  • Dipl.-Psychologe Dr. Reinhold Feldmann, einer der wenigen Diagnostiker zum Thema FAS,
  • Dipl. Soz. Päd. Gisela Michalowski, Vorsitzende von FASWorld Deutschland und selbst Pflege- und Adoptivmutter und
  • Dipl.-Psychologin Inga Freunscht, Mitarbeiterin der FAS-Ambulanz der Kinderklinik Münster.

Einladungsflyer mit Anmeldung

Siehe auch unsere Meldung:

08.06.07: Folgen von Drogenkonsum – Sprechstunde für Pflege- und Adoptivfamilien an der Uniklinik Münster

 

24.11.07: Entscheidung des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.2007 zur Versteuerung von Pflegegeld

November 24, 2007

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gilt zur Versteuerung von Pflegegeldern folgende Regelung:
Im Rahmen der Vollzeitpflege (dazu zählen Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Wochenpflege sowie Sonderpflege) wird nach § 39 SGB VIII Pflegegeld ausgezahlt, welches die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung abdeckt. Zusätzlich werden anlass­bezogene Beihilfen und Zuschüsse geleistet.

Sowohl das Pflegegeld als auch die anlassbe­zogenen Beihilfen und Zuschüsse sind steuerfreie Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG, sofern eine Erwerbstätigkeit nicht vorliegt.

Werden mehr als sechs Kinder im Haushalt aufgenommen, wird eine Erwerbstätig­keit vermutet. Bei einer Betreuung von bis zu sechs Kindern ist ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird.

Für Bereitschaftspflegepersonen gilt zusätzlich folgendes: Die Bestandteile der Vergütungen, die unabhängig von der tatsächlichen Aufnahme von Kindern geleistet werden, die sogenannten Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder sind steuerpflichtig. Werden steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder gezahlt, sind auch die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge zu versteuern. Werden in einem Monat sowohl steuerfreies Pflegegeld als auch steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereit­schaftsgelder gezahlt, sind die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge aus Vereinfachungsgründen nicht zu besteuern.

Das vollständige Schreiben steht auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik „Steuern – Veröffentlichung zu Steuer­arten – Einkommensteuer“ zur Ansicht und zum Abruf bereit.

11.10.07: Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vollzeitpflege

Oktober 11, 2007

Für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) hat der Deutsche Verein (DV) am 26. September 2007 neue Empfehlungen beschlossen.

Die Altersgruppen wurden neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pauschalbeträge geändert. Erstmalig wurden auch Fragen der Unfallversicherung und Alterssicherung aufgegriffen und hierzu sehr konkret Stellung bezogen.

Hingewiesen wird auch auf den Umstand, dass die Anspruchsberechtigten der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII nicht die Pflegepersonen sind und daher dafür Sorge zu tragen ist, dass die Personensorgeberechtigten den Pflegepersonen eine entsprechende Vollmacht erteilen, mit der ihnen Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung der Leistungen des § 39 SGB VIII eingeräumt wird.

Die Empfehlungen richten sich an Behörden und öffentliche Stellen, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind.

vollständiges Dokument (pdf)

27.09.07: Bundesfinanzministerium entscheidet zu Gunsten von Pflegefamilien

September 27, 2007

Nach massiven Protesten der Pflegeelternverbände ist in der heutigen Sitzung der Finanzministerkonferenz die Idee der Besteuerung des Pflegegeldes von Vollzeitpflegeeltern verworfen worden.
Erst ab der Betreuung von 6 Pflegekindern wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen.

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

21.09.07: Abschaffung des Büchergelds?

September 21, 2007

Die Überlegungen der CSU, das 2005 in Bayern eingeführte Büchergeld für Schüler wieder abzuschaffen, werden allgemein begrüßt.
Nähere Informationen

In diesem Jahr wird das Büchergeld aber noch einmal erhoben werden. Wir weisen deshalb wieder darauf hin, dass Pflegeeltern nicht zur Zahlung von Büchergeld verpflichtet sind.
Siehe unsere Meldung vom 17.07.06

16.09.07: Länderfinanzminister wollen keine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei Vollzeitpflegepersonen

September 16, 2007

Unsere KollegInnen des dem PFAD Bundesverband angeschlossenen Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. aus Berlin konnten am 14.9.2007 vermelden:

Zu den Ergebnissen der Finanzministerkonferenz vom 6.9. haben wir vom Bundesfinanzministerium folgende Information erhalten:

„Hinsichtlich der steuerlichen Regelungen gemäß dem BMF-Schreiben vom 24.5.2007, das mit den Länderfinanzministerien abgestimmt war, hat die Finanzministerkonferenz keine neuen Beschlüsse gefasst. Die Länderfinanzminister haben sich für den Bereich der Kindervollzeitpflege ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass im Hinblick auf das Wohl der Pflegekinder eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei Vollzeitpflegepersonen verhindert werden muss. Die weiteren Beratungen wurden auf die kommende Sitzung vertagt.“

Die nächste Sitzung ist am 27. September 2007.

13.09.07: 21 Prozent der Heimerziehungen endeten 2006 mit einem Abbruch

September 13, 2007

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes endete im Jahr 2006 für 23.200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren eine erzieherische Hilfe in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform; das waren rund vier Prozent weniger als 2005 (24.200 Hilfen). Knapp ein Drittel der Hilfen (7.300) endete, weil das Erziehungsziel erreicht war; ein Fünftel oder 21 Prozent (4.900 Hilfen) wurde auf Veranlassung des Sorgeberechtigten beziehungsweise des jungen Volljährigen abgebrochen. Die übrigen 11.000 Hilfen (47 Prozent) endeten aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen einer Adoptionspflege oder der Überleitung in eine andere erzieherische Hilfe wie Erziehungsbeistandschaft oder Vollzeitpflege in einer anderen Familie. 79 Prozent (18.300) der im Jahr 2006 beendeten Hilfen wurden in einem Heim durchgeführt und zwölf Prozent in einer Wohngemeinschaft (2.800). Bei den übrigen neun Prozent (2.100) lebte der junge Mensch in einer eigenen Wohnung. Für 9.600 der jungen Menschen (41 Prozent) dauerte die Hilfe weniger als ein Jahr. Im Durchschnitt waren die Hilfen nach 26 Monaten beendet. Nach Beendigung der Hilfe kehrten 11.700 junge Menschen (51 Prozent) in ihr familiäres Umfeld zurück, 5.700 (25 Prozent) lebten in einer eigenen Wohnung. 1.200 (5 Prozent) waren ohne feste Unterkunft.

Alle Ergebnisse sind abrufbar in dem Publikationsservice unter www.destatis.de/publikationen, Suchbegriff „Heimerziehung“.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 4.9.2007

13.09.07: weiter Anstieg bei sozialpädagogischen Familienhilfen (SPFH)

September 13, 2007

Im Jahr 2006 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes insgesamt 52 800 Familien mit 116 400 Kindern und Jugendlichen durch sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt. Das waren jeweils 9% mehr Familien und unterstützte Kinder als 2005. 1996 erhielten nur 20 100 Familien diese Hilfe. Im Laufe des Jahres 2006 wurde bei 20 100 Familien die Hilfe beendet, bei 24 700 Familien wurde sie neu aufgenommen.
Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen. Unterstützt werden vor allem kinderreiche Familien. Von den am Jahreswechsel 2006/2007 betreuten Familien hatten 33% zwei Kinder und 34% drei und mehr Kinder. Jede zweite dieser Hilfen richtete sich an Familien von allein erziehenden Müttern oder Vätern.
Als Anlass für die bestehenden Hilfen wurden am häufigsten Erziehungsschwierigkeiten genannt (71%), gefolgt von Entwicklungsauffälligkeiten (40%), Beziehungsproblemen (29%) sowie Schul- und Ausbildungsproblemen (21%). Vernachlässigung von Kindern war in 16%, Trennung oder Scheidung der Eltern in 15% Anlass der Hilfsmaßnahme (Mehrfachnennungen waren hier möglich).

Weitere Daten und Informationen
stehen im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/publikationen zur Verfügung, Suchbegriff „Familienhilfe“.

13.09.07: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wirbt für ambulante Hilfen

September 13, 2007

PFAD FÜR KINDER begrüßt es, wenn überforderten Eltern Unterstützung und konkrete Hilfen durch die Jugendämter angeboten werden.

So erschien am 30.08.07 im Kölner Stadt-Anzeiger folgender Artikel:

Familienhilfe für überforderte Eltern: Anspruch prüft das Jugendamt