Archiv für die Kategorie ‘Unfallversicherung’

24.11.07: Entscheidung des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.2007 zur Versteuerung von Pflegegeld

November 24, 2007

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gilt zur Versteuerung von Pflegegeldern folgende Regelung:
Im Rahmen der Vollzeitpflege (dazu zählen Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege, Wochenpflege sowie Sonderpflege) wird nach § 39 SGB VIII Pflegegeld ausgezahlt, welches die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung abdeckt. Zusätzlich werden anlass­bezogene Beihilfen und Zuschüsse geleistet.

Sowohl das Pflegegeld als auch die anlassbe­zogenen Beihilfen und Zuschüsse sind steuerfreie Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG, sofern eine Erwerbstätigkeit nicht vorliegt.

Werden mehr als sechs Kinder im Haushalt aufgenommen, wird eine Erwerbstätig­keit vermutet. Bei einer Betreuung von bis zu sechs Kindern ist ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird.

Für Bereitschaftspflegepersonen gilt zusätzlich folgendes: Die Bestandteile der Vergütungen, die unabhängig von der tatsächlichen Aufnahme von Kindern geleistet werden, die sogenannten Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder sind steuerpflichtig. Werden steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder gezahlt, sind auch die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge zu versteuern. Werden in einem Monat sowohl steuerfreies Pflegegeld als auch steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereit­schaftsgelder gezahlt, sind die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge aus Vereinfachungsgründen nicht zu besteuern.

Das vollständige Schreiben steht auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik „Steuern - Veröffentlichung zu Steuer­arten - Einkommensteuer“ zur Ansicht und zum Abruf bereit.

11.10.07: Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vollzeitpflege

Oktober 11, 2007

Für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) hat der Deutsche Verein (DV) am 26. September 2007 neue Empfehlungen beschlossen.

Die Altersgruppen wurden neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pauschalbeträge geändert. Erstmalig wurden auch Fragen der Unfallversicherung und Alterssicherung aufgegriffen und hierzu sehr konkret Stellung bezogen.

Hingewiesen wird auch auf den Umstand, dass die Anspruchsberechtigten der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII nicht die Pflegepersonen sind und daher dafür Sorge zu tragen ist, dass die Personensorgeberechtigten den Pflegepersonen eine entsprechende Vollmacht erteilen, mit der ihnen Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung der Leistungen des § 39 SGB VIII eingeräumt wird.

Die Empfehlungen richten sich an Behörden und öffentliche Stellen, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind.

vollständiges Dokument (pdf)

02.05.07: Ab 2008 Einkommenssteuerpflicht in der Vollzeitpflege bei jährlich mehr als 24.000 Euro Erziehungsbeitrag

Mai 2, 2007

Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.04.2007 ist eine widerlegliche Vermutung für eine Erwerbsmäßigkeit bei Vollzeitpflegeeltern dann gegeben, wenn die Summe der Erziehungsbeiträge (Kosten der Erziehung = 209 Euro monatlich pro Pflegekind) pro Pflegehaushalt im Jahr 24.000 Euro übersteigt.
Wird hiernach die Erwerbstätigkeit im Einzelfall festgestellt, unterliegt das gesamte Pflegegeld der Steuerpflicht nach § 18 Abs. 1, Nr.1 EstG.
EstG (abzüglich der im Pflegegeld enthaltenen Erstattungen für die materiellen Aufwendungen je Kind und Monat).
Erstattungen des Jugendamtes für Beiträge zu Unfallversicherung und Altersicherung gehören in diesem Fall ebenso zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Lesen Sie das ausführliche Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen - einschließlich der Besonderheiten bei Tagespflege und Bereitschaftspflege.

Kommentar:
Die Besteuerung des Erziehungsbeitrages wird aufgrund des hohen Freibetrages von 24.000 Euro nur bei wenigen Pflegeverhältnissen zum Tragen kommen, z.B. im Rahmen von Erziehungsstellen.
PFAD FÜR KINDER wird die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung und die praktischen Folgen für Pflegefamilien prüfen und weiter darüber informieren.

03.04.07: Bundesministerien bestätigen: Für Vollzeitpflegeeltern besteht keine gesetzliche Unfallversicherungspflicht

April 3, 2007

Das Bundesversicherungsamt teilt dem PFAD Bundesverband in einem am 02.04.07 eingegangenen Schreiben mit:

dass der Abstimmungsprozess der zuständigen Bundesministerien zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für Vollzeitpflegeeltern abgeschlossen ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vertreten nach eingehender Prüfung die Rechtsauffassung, dass für Pflegeeltern in Vollzeitpflege bis auf Einzelfälle kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
Entscheidend dafür ist unter anderem, dass eine Abgrenzung zwischen privater und unter Unfallversicherungsschutz stehender Tätigkeit sehr schwer zu treffen ist. Dem betroffenen Personenkreis ist eine Absicherung in privatem Rahmen zu empfehlen. Das BMAS hat die Berufgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege über das Ergebnis der ministeriellen Abstimmung informiert. Die Angelegenheit wird damit für uns als erledigt angesehen.

Nachdem seit 1. Oktober 2005 Vollzeitpflegeeltern das Recht auf Übernahme von Beiträgen für eine Unfallversicherung durch ihr Jugendamt gesetzlich zugestanden wurde, herrschten viele Unklarheiten darüber, ob damit eine Pflichtversicherung bei der BGW gemeint sein sollte (wir berichteten).
Nun wurde dies erfreulicherweise auf ministerieller Ebene geklärt und es wird Pflegeeltern empfohlen, sich selbst privat gegen Unfallrisiken abzusichern. Diese Kosten können nun bei den Jugendämtern geltend gemacht werden. Falls bereits Versicherungsverträge zum 01.10.2005 abgeschlossen waren, können auch rückwirkend Nachzahlungen ab diesem Termin beantragt werden.

08.03.07: Rechtsgutachten zur Klärung der Unfallversicherungspflicht für Vollzeitpflegeeltern

März 8, 2007

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für April 2007 angekündigt.

Zum Thema Unfallpflichtversicherung von Pflegeeltern in der Berufsgenossenschaft gibt es seit Ende Juni 2006 keine neuen Entscheidungen.
Nach Informationen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wird das Gutachten zur Frage der Unfallversicherungspflicht von Pflegeeltern derzeit vom DV ausgewertet. Die entsprechenden Empfehlungen werden voraussichtlich im Aprilheft (04/2207) des Nachrichtendienstes Deutscher Verein (NDV) veröffentlicht.
Nach aktuellen Recherchen deutet sich an, dass es bei der Nichtpflichtversicherung von Pflegeeltern in der Berufsgenossenschaft bleiben wird. Die Tendenz geht in die Richtung, Pflegeeltern eine private Unfallversicherung zu empfehlen. Wir werden weiter darüber berichten.