Archiv für die Kategorie ‘Tagespflege’

22.02.08: Kinderbetreuungsmöglichkeiten finden - leicht gemacht

Februar 22, 2008

Einen neuen Service bietet www.familien-wegweiser.de.
Hier werden erstmals alle regionalen Angebote von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in einer bundesweiten Datenbank gebündelt.
Gibt man in der Rubrik “Familie regional” unter “Kinderbetreuung” seine Postleitzahl ein, erhält man alle notwendigen Informationen zu den nächstgelegenen Betreuungsmöglichkeiten und erfährt die richtigen Ansprechpartner für staatliche Leistungen und Hilfen in seiner Kommune.

30.01.08: Bayern setzt verstärkt auch auf Tagespflege

Januar 30, 2008

Sozialministerin Christa Stewens: „Tagespflege ist wichtige zweite Säule für attraktives, modernes und familiennahes Betreuungsangebot für Kleinkinder und muss als zukunftsfähiges Beschäftigungsfeld gestärkt werden.“
Bis 2013 sind weitere 18.000 Plätze in der Tagespflege im Freistaat geplant.

Nähere Informationen in der Presseinfo de Bayerischen Staatskanzlei vom 29.01.08

10.01.08: Änderungen für Familien 2008

Januar 10, 2008

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat alle wichtigen rechtlichen und finanziellen Änderungen für Familien ab dem 1. Januar 2008 auf www.familien-wegweiser.de aktuell und übersichtlich aufbereitet.

Neuregelungen gibt es in den Bereichen:

  • Kinderzuschlag
  • Kleinkindbetreuung
  • Unterhaltsvorschuss
  • Unterhaltsrechtsreform
  • BAföG
  • Altersvorsorge
  • Behinderung
  • Arbeitslosenbeiträge
  • Ehrenamt

10.12.07: Steuerpflicht für Tagesmütter um ein Jahr verschoben

Dezember 10, 2007

Auf staatlich geförderte Tagesmütter kommen zunächst keine stärkeren finanziellen Belastungen zu. Die ursprünglich für Januar 2008 geplante Steuerpflicht wird für ein Jahr ausgesetzt. Das haben die Finanzminister der Länder in Berlin beschlossen. Nach Angaben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Karlheinz Weimar, soll bis Juni mit den Sozialministern und dem Bund eine Lösung gefunden werden, die Tagesmütter finanziell nicht schlechter stellt.
(Quelle: www.fr-online.de vom 6.12.07)

Weitere Informationen

02.05.07: Ab 2008 Einkommenssteuerpflicht in der Vollzeitpflege bei jährlich mehr als 24.000 Euro Erziehungsbeitrag

Mai 2, 2007

Laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.04.2007 ist eine widerlegliche Vermutung für eine Erwerbsmäßigkeit bei Vollzeitpflegeeltern dann gegeben, wenn die Summe der Erziehungsbeiträge (Kosten der Erziehung = 209 Euro monatlich pro Pflegekind) pro Pflegehaushalt im Jahr 24.000 Euro übersteigt.
Wird hiernach die Erwerbstätigkeit im Einzelfall festgestellt, unterliegt das gesamte Pflegegeld der Steuerpflicht nach § 18 Abs. 1, Nr.1 EstG.
EstG (abzüglich der im Pflegegeld enthaltenen Erstattungen für die materiellen Aufwendungen je Kind und Monat).
Erstattungen des Jugendamtes für Beiträge zu Unfallversicherung und Altersicherung gehören in diesem Fall ebenso zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Lesen Sie das ausführliche Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen - einschließlich der Besonderheiten bei Tagespflege und Bereitschaftspflege.

Kommentar:
Die Besteuerung des Erziehungsbeitrages wird aufgrund des hohen Freibetrages von 24.000 Euro nur bei wenigen Pflegeverhältnissen zum Tragen kommen, z.B. im Rahmen von Erziehungsstellen.
PFAD FÜR KINDER wird die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung und die praktischen Folgen für Pflegefamilien prüfen und weiter darüber informieren.

13.03.07: Gebührenbefreiung bei Führungszeugnissen in der Kindertages- und Vollzeitpflege

März 13, 2007

Das Bayerische Landesjugendamt weist darauf hin, dass Führungszeugnisse für Pflegepersonen in der Kindertages- und Vollzeitpflege immer gebührenfrei sind:

Meldung im Mitteilungsblatt des BLJA 1/2007

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben sicher zu stellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind (§72a SGB VIII ).
Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis vorlegen lassen.
Dies gilt auch für andere Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe und trifft auch auf Tages- und Vollzeit-Pflegeeltern zu, evtl. sogar auf andere zu ihrem Haushalt gehörende Erwachsene.
Für Bewerber war die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses bisher schon obligatorisch. Nun möchte der Gesetzgeber durch zusätzliche Überprüfungen alle 5 Jahre sicher stellen, dass keinen bereits einschlägig vorbestraften Personen Kinder und Jugendliche anvertraut werden.

28.11.06: Informationen des BLJA zur Pflegeerlaubnis von Tagespflegepersonen

November 28, 2006

Nach § 43 SGB VIII benötigen Tagespflegepersonen, die “Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen” wollen, eine Erlaubnis, die vom Jugendamt erteilt wird.

    Um die Arbeit der Tagespflegefachkräfte in den bayerischen Jugendämtern zu unterstützen, hat das Bayerische Landesjugendamt folgende Arbeitsmaterialien entwickelt (Vorschläge):