27.04.08: Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern
Der Deutsche Bundestag hat am 24. April das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.
Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 24.4.2008
DIeser Eintrag wurde geschrieben von am April 27, 2008 um 10:01 Uhr vormittags und eingeordnet unter Jugendhilfe, Rechtliches. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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