27.04.08: Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern
By pfadbv
Der Deutsche Bundestag hat am 24. April das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.
Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 24.4.2008
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am April 27, 2008 um 10:01 und eingeordnet unter Jugendhilfe, Rechtliches. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
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