16.04.08: Kinderschutz durch Ärzte

By pfadbv

Heute tritt eine Änderung der Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (”Kinderrichtlinien”) des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, die von diesem am 21. 2. 2008 beschlossen und gestern, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit keine Einwände erhoben hatte, veröffentlicht wurde. Mit ihr wird bestimmt:

“Bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung hat der untersuchende Arzt die notwendigen Schritte einzuleiten.”

Beschluss, tragende Gründe und die Richtlinien können über folgenden Link erreicht werden: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/638/

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