02.04.08: Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl
Anknüpfend an ein am 1. April 08 vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichtes Urteil, wonach ein Vater nicht zum Umgang mit seinem Sohn gezwungen werden kann, fordert der PFAD Bundesverband e.V. dasselbe Recht auch für Pflegekinder, die aufgrund traumatischer Erfahrungen keine Besuchskontakte mit ihren Herkunftseltern wünschen.
- Stellungnahme des PFAD BV vom 02.04.08:
Zwangsweiser Umgang dient nicht dem Kindeswohl - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.04.08:
Regelmäßig keine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils - Stellungnahme des VAMV vom 01.04.08:
Bundesverfassungsgericht setzt Signal für die Zukunft: Hände weg von Zwangsmitteln im Familienrecht - Meldung auf Sozialarbeitsnetz.de