28.03.08: Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner auf dem Prüfstand

www.sozialarbeitsnetz.de berichtet im newsletter vom 27.03.08:

Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf zur Gleichbehandlung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Adoptionsrecht. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Darin erklärt die Bundesregierung weiter, dass die gemeinsame Adoption durch homosexuelle Lebenspartner “solide” und “sozialwissenschaftlich” diskutiert werden müsse, weswegen das Bundesjustizministerium die Situation von Kindern in Lebenspartnerschaften untersuchen lasse. Da man die Ergebnisse abwarten wolle, sei mit einer Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.
Dennoch wird das Europäische Adoptionsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich dieses Jahr überarbeitet. (hib)

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