14.03.08: „Vollzeitpflege – Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe“ aktualisiert

Vollzeitpflege ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Die örtlichen Jugendämter sowie die Pflegekinderdienste freier Träger sind verpflichtet, immer wieder geeignete Pflegeeltern zu finden, sie auf ihre Aufgabe ausreichend vorzubereiten und während des Pflegeverhältnisses verständnis- und wirkungsvoll zu begleiten. Die Integration des Kindes in sein neues Umfeld ist zu unterstützen, gleichzeitig ist die Betreuung der Herkunftsfamilie und die Verbesserung der dortigen Erziehungsfähigkeit zu leisten, sodass das Kind gegebenenfalls zurückkehren kann.

Wer im Pflegekinderbereich arbeitet, wird stark gefordert. Um den Fachkräften vor Ort bei ihrer oftmals nicht einfachen Tätigkeit geeignete Hilfestellungen zu geben, wurde die Handreichung „Vollzeitpflege – Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe“ konzipiert, die alle wesentlichen Aspekte der Arbeit mit Pflegekindern, Herkunftsfamilien und Pflegeeltern berücksichtigt.

Die 1999 erstmals veröffentlichte Publikation ist nun in vollständig überarbeiteter und aktualisierter Auflage erschienen.
Neben neuen fachlichen Entwicklungen und Themen (z. B. Bindungstheorie, Verwandtenpflege, Arbeit mit Herkunftseltern), Veränderungen in den Rechtsgrundlagen (z. B. AGSG) und in der Spruchpraxis der Gerichte, spezifischen örtlichen Informationen (Beispiele aus der Praxis, Adressen) oder neuen Tipps (Literaturhinweise) enthält die Arbeitshilfe nun auch Erkenntnisse des Forschungsprojekts von OBIS e. V. „Wissenschaftliche Begleitung zur Qualifizierung der Gruppenarbeit freigemeinnütziger Träger der Jugendhilfe und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in Bayern“ und stellt damit ein stets aktuelles „Werkzeug“ für die tägliche Arbeit dar.

Die vollständig überarbeitete und aktualisierte Fassung „Vollzeitpflege – Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe“ ist als .pdf-Datei im Internet veröffentlicht und steht auch als Download zur Verfügung.
Die Druckversion ist derzeit in Vorbereitung und wird allen bayerischen Jugendämtern sofort nach Erscheinen zugesandt.

Quelle: Mitteilungsblatt 1/2008 des Bayerischen Landesjugendamtes

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