30.10.07: Schule statt Jugendamt für Legasthenie-Förderung zuständig ?

By pfadbv

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt sind Jugendämter nicht für die Förderung von Schüler(inne)n mit einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibschwäche) verantwortlich. Die Schulverwaltung sei hier in die Pflicht zu nehmen.

Bei dem Jungen war eine Legasthenie und eine weitere emotionale Störung des Kindesalters diagnostiziert worden. Die Mutter hatte geklagt, weil das Jugendamt des Kreises Darmstadt-Dieburg die Übernahme der Kosten für die Therapie ihres legasthenen Sohnes abgelehnt hatte.

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