29.10.07: Bundesgerichtshof stärkt Rechte unehelicher Väter
Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung die Rechte von nicht-ehelichen Vätern gestärkt. Demnach können diese ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht bekommen, wenn die Mutter das Kind nicht selbst aufziehen, sondern zur Adoption freigeben will.
In dem seit Jahren andauernden Streit hatte der leibliche Vater erst fünf Monate nach der Trennung von der Schwangerschaft der Mutter erfahren. Seine Bemühungen um das Sorgerecht und das Recht auf Umgang mit dem Kind scheiterten in zahlreichen gerichtlichen Verfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekräftigten hingegen mehrfach die Vaterrrechte
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