11.10.07: Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vollzeitpflege
Für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) hat der Deutsche Verein (DV) am 26. September 2007 neue Empfehlungen beschlossen.
Die Altersgruppen wurden neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pauschalbeträge geändert. Erstmalig wurden auch Fragen der Unfallversicherung und Alterssicherung aufgegriffen und hierzu sehr konkret Stellung bezogen.
Hingewiesen wird auch auf den Umstand, dass die Anspruchsberechtigten der Annexleistungen nach § 39 SGB VIII nicht die Pflegepersonen sind und daher dafür Sorge zu tragen ist, dass die Personensorgeberechtigten den Pflegepersonen eine entsprechende Vollmacht erteilen, mit der ihnen Vertretungsbefugnis zur Geltendmachung der Leistungen des § 39 SGB VIII eingeräumt wird.
Die Empfehlungen richten sich an Behörden und öffentliche Stellen, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind.