11.05.07: Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren – Beteiligung von Pflegeeltern wird erweitert

By pfadbv

Das Bundeskabinett hat am 9. Mai eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren beschlossen. Darüber hinaus wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuung, Unterbringung, Nachlass, Register, Freiheitsentziehung) neu geregelt. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 9.05.2007 heißt es unter anderem:
„Die Beteiligung von Pflegepersonen an familienrechtlichen Verfahren wird erweitert. Pflegepersonen – z.B. Pflegeeltern – können künftig in allen Verfahren, die das Kind betreffen, hinzugezogen werden, wenn das Kind seit längerer Zeit bei ihnen lebt. In solchen Fällen wissen Pflegeeltern häufig besser über das Kind Bescheid als die Eltern.“

Kommentar:
PFAD FÜR KINDER Landes- und Bundesverband haben gemeinsam mit anderen Verbänden in den entsprechenden politischen Gremien immer wieder auf die Besonderheiten der Lebenssituation von Pflege- und Adoptivkindern und die Notwendigkeit, diese in familiengerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, hingewiesen.
Siehe auch:
Gemeinsame Stellungnahme von PFAD Bundesverband, Pflegeelternschule Baden-Württemberg und Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien

Länder, Fachkreise und Verbände wurden aufgefordert, bis 5. Juni 2007 zum vorliegenden Entwurf Stellung zu beziehen.

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