04.05.07: Klarstellung des Finanzministeriums zur Betriebskostenpauschale

By pfadbv

Auf Anfrage des PFAD FÜR KINDER LV Bayern verdeutlicht das Bundesministerium der Finanzen am 03.05.07:

„Die Betriebsausgabenpauschale von 300 € pro betreutem Kind und Monat gilt nur für die Kindertagespflege. Im Falle einer erwerbsmäßigen Vollzeitpflege wird der pauschale Betriebsausgabenabzug in Höhe der im Pflegegeld enthaltenen Erstattung für die materiellen Aufwendungen sowie von einmalig gezahlten Beihilfen und Zuschüssen zugelassen, so dass im Ergebnis also nur die Erziehungsgelder der Besteuerung unterworfen werden.“

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