Das Bundesversicherungsamt teilt dem PFAD Bundesverband in einem am 02.04.07 eingegangenen Schreiben mit:
„dass der Abstimmungsprozess der zuständigen Bundesministerien zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für Vollzeitpflegeeltern abgeschlossen ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vertreten nach eingehender Prüfung die Rechtsauffassung, dass für Pflegeeltern in Vollzeitpflege bis auf Einzelfälle kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
Entscheidend dafür ist unter anderem, dass eine Abgrenzung zwischen privater und unter Unfallversicherungsschutz stehender Tätigkeit sehr schwer zu treffen ist. Dem betroffenen Personenkreis ist eine Absicherung in privatem Rahmen zu empfehlen. Das BMAS hat die Berufgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege über das Ergebnis der ministeriellen Abstimmung informiert. Die Angelegenheit wird damit für uns als erledigt angesehen.“
Nachdem seit 1. Oktober 2005 Vollzeitpflegeeltern das Recht auf Übernahme von Beiträgen für eine Unfallversicherung durch ihr Jugendamt gesetzlich zugestanden wurde, herrschten viele Unklarheiten darüber, ob damit eine Pflichtversicherung bei der BGW gemeint sein sollte (wir berichteten).
Nun wurde dies erfreulicherweise auf ministerieller Ebene geklärt und es wird Pflegeeltern empfohlen, sich selbst privat gegen Unfallrisiken abzusichern. Diese Kosten können nun bei den Jugendämtern geltend gemacht werden. Falls bereits Versicherungsverträge zum 01.10.2005 abgeschlossen waren, können auch rückwirkend Nachzahlungen ab diesem Termin beantragt werden.