27.06.06: Petition an den Deutschen Bundestag - Kindergeld für Pflegekinder trotz regelmäßiger Besuchskontakte
Juni 27, 2006
Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld an Pflegeeltern ist die Erfüllung der entsprechenden Normen des Einkommensteuergesetzes (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG):
Nach der Definition dieses Gesetzes sind Pflegekinder Personen,
- mit denen der/die Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist
- und ein Obhut - und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.
Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht also für die Pflegeeltern - nicht mehr für die Herkunftseltern - der Anspruch auf Bezug des Kindergeldes. Obwohl die Rechtslage klar geregelt ist, kommt es in der Praxis in Einzelfällen leider immer wieder dazu, dass Pflegeeltern mit der Begründung von regelmäßigen Umgangskontakten des Pflegekindes mit seinen leiblichen Eltern der Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes verweigert wird.
Aus eigener Betroffenheit und um diesen Sachverhalt grundsätzlich klären zu lassen, hat sich Frau Gertraud Schäfer, Mitglied einer Ortsgruppe des PFAD FÜR KINDER Landesverbandes Bayern e.V., an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt.
Mit der Petition, die heute veröffentlicht wurde, soll erreicht werden, dass das Kindergeld für Pflegekinder in Vollzeitpflege auch dann an die Pflegefamilie gezahlt wird, wenn regelmäßiger Kontakt zu den leiblichen Eltern (oder einem Elternteil) besteht.
PFAD FÜR KINDER Landesverband Bayern unterstützt dieses Anliegen.
Eine Klärung liegt im Interesse aller Pflegeeltern.
Deshalb bitten wir Sie, diese Petition durch zahlreiche Unterschriften zu unterstützen!!!
Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite des Deutschen Bundestages: Petition von Gertraud Schäfer
(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Dienstag, 8. August 2006)
Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Öffentlichen Petitionen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht und können dort von anderen Bürgern und Organisationen durch das Hinzufügen Ihres Namens und der Angabe Ihrer Adresse unterstützt werden. Für jede Öffentliche Petition besteht ein eigenes Diskussionsforum, in dem Interessierte und Mitzeichner die Petition und die damit verbundene Thematik auch online diskutieren können.